Augsburg (pba). Das Bistum Augsburg hat nach Zustimmung durch den Diözesansteuerausschuss den zunächst mit zehn Millionen Euro ausgestatteten Bischöflichen Stephana-Hilfsfonds um fünf Millionen Euro erhöht. Zudem ist die Frist der Zuschussvergabe um drei Monate bis zum 31. Dezember 2021 verlängert worden. Bischof Bertram freut sich über den Beschluss des Diözesansteuerausschusses: „Es ist mir ein Anliegen, dass der Stephana-Hilfsfonds sowohl hinsichtlich des Umfangs als auch der Dauer so ausgestaltet wird, dass er weiterhin nachhaltige Unterstützung sowohl für Bedürftige als auch für das Pfarreileben gewährleisten kann.“
„Mit der Gesamtdotation von 15 Millionen ist der Fonds nun ausreichend ausgestattet, mögliche Finanzengpässe, die in Folge der Corona-Pandemie bei Pfarreien oder kirchlichen Einrichtungen entstanden sind, zu überbrücken oder diese auszugleichen“, erklärt Diözesanökonom Jérôme-Oliver Quella. Bislang seien rund 42 Prozent der zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel zugeteilt und ausgezahlt worden, so Quella. „Da allerdings ein erneuter pauschalierter Zuschuss an die Pfarreien bereits beschlossen wurde, um pandemiebedingte Belastungen für das ortskirchliche Wirken zu kompensieren, ist es durchaus angemessen, eine zusätzliche Dotierung in Höhe von fünf Millionen Euro für die Ausfälle während der dritten Welle zur Verfügung zu stellen.“
Die Zielsetzung des Stephana-Fonds ist es, insbesondere bei laufenden Vorhaben kurzfristige Liquidität zu garantieren. Dies kann in Form von Sonderzuschüssen, langfristiger zinsloser Darlehen oder auch durch die Gewährung von Sicherheiten Dritten gegenüber erfolgen. Schnelle unbürokratische Hilfe stand und steht dabei nach wie vor im Vordergrund.
„Stephana“ als Name des Bischöflichen Hilfsfonds bezieht sich auf eine frühchristliche Märtyrerin, die bei uns auch unter dem Namen Corona bekannt ist. Am heutigen 14. Mai gedenkt die Kirche der heiligen Stephana. Sie gilt als Patronin des Geldes, wird aber auch als Fürsprecherin gegen Seuchen verehrt.
Auf der Bistumshomepage kann das Antragsformular abgerufen werden.