Prälat Bertram Meier: Geistliches Ereignis braucht geistliche Vorbereitung

Arbeitsgruppe zur geistlichen Vorbereitung der Seligsprechung von Regens Wagner nahm Arbeit auf

17.02.2010

Augsburg (IBA). Unter Vorsitz von Domkapitular Prälat Dr. Bertram Meier hat eine Arbeitsgruppe zur geistlichen Vorbereitung der Seligsprechung von Regens Johann Evangelist Wagner (1807-1886) ihre Arbeit aufgenommen. „Ich freue mich, dass wir Personen aus den verschiedenen kirchlichen Bereichen zu den Mitgliedern der Arbeitsgruppe zählen dürfen. So können viele Ideen eingebracht werden, um die Botschaft von Regens Wagner für alle Gläubigen auf Dauer fruchtbar zu machen“, sagte Meier im Anschluss an die erste Arbeitssitzung der aus 15 Personen bestehenden Arbeitsgruppe. Im April 2009 hatte Bischof Dr. Walter Mixa die Diözesanstelle „Berufe der Kirche“ unter Leitung von Prälat Meier mit den geistlichen Vorbereitungen beauftragt. Regens Johann Evangelist Wagner war nicht nur langjähriger Leiter des Bischöflichen Priesterseminars in Dilligen a. d. Donau, sondern auf ihn gehen auch die „Regens-Wagner-Einrichtungen“ zurück, die sich als Behinderteneinrichtungen nicht nur im Bistum Augsburg, sondern auch in den (Erz-)Bistümern Eichstätt, Bamberg und München, sowie mit einer Niederlassung in Balatonmáriafürdö (Ungarn) befinden.

„Die Seligsprechung soll für alle Gläubigen ein nachhaltiges Ereignis werden. Regens Wagner können wir gerade jetzt im ‚Jahr des Priesters‘ neben den heiligen Pfarrer von Ars, Johannes Baptist Maria Vianney, als ein leuchtendes Beispiel für ein in Liebe zu den Schwächsten gelungenes Priesterleben den Gläubigen und der Welt zeigen“, so Bertram Meier. Der Papst hatte anlässlich des 150. Todestages des heiligen Pfarrers von Ars (1786-1859) das aktuelle „Jahr des Priesters“ ausgerufen.

Das Seligsprechungsverfahren für den Augsburger Priester befindet sich in seiner entscheidenden Phase. Ihm wurde von Papst Benedikt XVI. der „heroische Tugendgrad“ zugesprochen, so dass er als „venerabilis“ („ehrwürdig“) bezeichnet werden kann. Notwendig zu einer Selig- oder einer späteren Heiligsprechung ist jeweils die Zuerkennung eines Wunders, das auf Fürsprache des Selig- oder Heiligzusprechenden erfolgt sein muss. Dieser Prozess unterliegt strengsten Kriterien. „Wann eine Seligsprechung erfolgen kann, ist derzeit noch nicht abzusehen. Wir müssen beten, dass der Prozess ein gutes Ende nimmt“, erklärte Meier.